Kriterien für die Aufnahme in den NRW L-Kader
<p>Grundsätzlich erfolgt die Einstufung in die Nachwuchsförderung des NRW L-Kaders nach NRW-Kader-Richtwerten. Die Leistungswerte sind dabei als Richt- und Entwicklungswerte zu verstehen. Vom Erreichen des Richtwertes allein ist noch kein Anspruch auf eine Nominierung für den L-Kader abzuleiten.</p>
<p>Im Umkehrschluss können demnach auch Athleten/-innen, die eine besondere Entwicklungsperspektive erkennen lassen, den Leistungsrichtwert jedoch noch nicht erfüllen, in den L-Kader berufen werden.</p>
<p>In Ergänzung zu den o.g. Kader-Richtwerten erfolgt die mögliche Aufnahme in den NRW L-Kader unter Berücksichtigung folgender allgemeiner Kriterien:</p>
<ul> <li> Landesdisziplintrainerurteil unter Einbezug des Heimtrainers (Beachtung wichtiger Zusatzkriterien wie Bereitschaft zur Absolvierung eines leistungsorientierten Trainings gemäß Rahmentrainingsplan, inklusive Führen eines Trainingsbuches).</li> <li>Stand und Entwicklung der Wettkampfleistung(en) und -platzierung(en) unter besonderer Berücksichtigung von Leistungen bei den zentralen Meisterschaften.</li> <li>Stand und Entwicklung von perspektivisch bedeutsamen Leistungsvoraussetzungen.</li> <li>Gesundheitsstatus und körperbauliche Disposition.</li> <li>Anerkennung der Anti-Dopingresolution.</li> </ul><p>Hinweis: Für die weiteren Kaderstufen B, A gelten ausschließlich die von der Sparte Leichtathletik des Deutschen Gehörlosen-Sportverbandes (DGSV) festgelegten Nominierungskriterien.</p>
<p>Hier finden Sie die folgende Kaderrichtwerte: </p>
<ul> <li> <p>Kaderrichtwerte MU12 - 16</p> </li> <li> <p>Kaderrichtwerte WU12 - 16</p> </li> <li> <p>Kaderrichtwerte Männer</p> </li> <li> <p>Kaderrichtwerte Frauen</p> </li> <li> <p>Gerätetabelle</p> </li> </ul><p>Für die NRW-GSNRW-Leistungssport<br /> Steffen Rosewig, Vizepräsident für Leistungssport</p>
